Die UN Konvention zur Gleichstellung behinderter Menschen legt fest, dass alle Menschen das Recht auf eine gleich gute und gleich umfassende gesundheitliche Fürsorge haben.
Auch wenn man denkt, dass dieses Ziel der UN-Konvention für die Gleichstellung behinderter Menschen in unserem Land umgesetzt ist, gibt es Bereiche, in denen Menschen mit sprachlichen oder intellektuellen Einschränkungen nicht die gleichen Behandlungsmöglichkeiten haben wie nicht behinderte Patienten, z.B. im Bereich der seelischen Gesundheit:
Denn wer sich sprachlich nicht oder nicht mehr gut ausdrücken kann, kann von den beiden durch die Krankenkassen anerkannten Psychotherapieverfahren (Verhaltenstherapie und der tiefenpsychologisch orientierte Therapie) nur in sehr begrenztem Umfang profitieren.
Eine Lösung könnte Musiktherapie sein. Sie wird seit Jahren als erfolgreicher Zugang zu den besonderen Patientengruppen genutzt, die unter "wer wir sind" erwähnt werden.
Aber da Musiktherapie in Deutschland aufgrund einer Regelung von 1992 nicht als Kassenleistung anerkannt werden darf, sind wir auf finanzielle, ideelle und politische Unterstützung angewiesen. Derzeit müssen wir unsere Arbeit ausschließlich durch Spenden und Stiftungszuwendungen finanzieren und sind deshalb dankbar für jede Unterstützung, die uns hilft Musik als Therapie anzubieten.
Patienten, die sich selber nicht artikulieren können, brauchen uns als Fürsprecher.