In der Satzung unseres Trägervereins sind drei
Anliegen formuliert:
Sie will dazu beitragen die Kunst der Musik als Therapie anwenden, sie fördern und verbreiten, um sie für mehr bedürftige Menschen zugänglich zu machen.
Hiefür hat sie satzungsgemäß die Möglichkeit musiktherapeutische Arbeitsstätten zu unterhalten, Studiengänge zu unterstützen, Informationsveranstaltungen durchzuführen, Studienmaterial und Literatur zu erarbeiten und weitere wissenschaftliche Arbeit und Forschung zu unterstützen.
Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und darf für Spenden Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Die Freistellung bezieht sich sowohl auf den mildtätigen als auch auf gemeinnützigen Bereich.